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Hubarbeitsbühnen Lehrgang

Hubarbeitsbühnen Lehrgang -Text
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Vorteile Hubarbeitsbühnen Lehrgang

Zertifiziert

Seit 2016

Zertifizierter Ausbilder und Prüfer von Bedienern von Hubarbeitsbühnen von der Berufsgenossenschaft (BG)

Mit Auszeichnung 2018

Zertifizierter Ausbilder und Prüfer von Bedienern von Hubarbeitsbühnen von der Berufsgenossenschaft (BG)

Auszeichnung mit Prädikat 2020 - 2022 - 2024

Zertifizierter Ausbilder und Prüfer von Bedienern von Hubarbeitsbühnen von der Berufsgenossenschaft (BG)


... für den Unternehmer

  • Erweiterung der Fachkompetenz der Angestellten/Arbeiter
  • Senkung Unfallrisiko durch gerätebezogene Ausbildung
  • Erhöhte Sicherheit beim Umgang mit der Hubarbeitsbühne
  • Minimierung der Unternehmenshaftung durch Pflichtenübertragung auf den Bediener einer Hubarbeitsbühne
  • Erfüllung der Grundsätze der Berufsgenossenschaft
  • Motivationssteigerung der Mitarbeiter durch Weiterbildungsmöglichkeit

... für den Angestellten/Arbeiter

  • Erhöhung der Fachkompetenzen und des Verantwortungsbereiches
  • Verknüpfung der theoretischen Kenntnisse mit praktischer Erfahrung
  • Sicheres Absichern und Abstützen der Hubarbeitsbühne
  • Minimierung der Unfallgefahr - Absturz
  • Steigerung der Arbeitsmarktchance



Voraussetzungen für einen Hubarbeitsbühne-Bedienerschein

  • Mindestalter 18 Jahre
  • gesundheitliche Eignung (§18 ArbSchG Abs. 2 Ziffer 4, DGUV Regel 112-198) eine Untersuchung ist für das Arbeiten in großen Höhen haftungsrechtlich dringend zu empfehlen, für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen (angeglichen an G41 Untersuchung)
  • Lichtbild
  • Bedienungskenntnisse vorhanden (optimal)
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorhanden oder eine Begleitperson handiert als Dolmetscher.
  • Hubarbeitsbühne in ihrer Firma vorhanden - zur Schulung, Prüfung mit UVV Prüfung
  • Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung am Gerät

     

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot, individuell zugeschnitten auf Ihren Bedarf.



Hubarbeitsbühnen Ausbildung

Sie werden von uns ausgebildet zum Hubarbeitsbediener/in nach den vom Verband der Berufsgenossenschaften geforderten Grundsätzen.

Gesetzliche Vorschriften:

  • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V1)
  • Betreiben von Arbeitsmitteln / Hebebühnen (DGUV 100-500)
  • Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (DGUV 208-019)
  • Ausbildung / Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV 308-008)
  • PSA-Benutzung (DGVU 112-198)
  • Persönliche Schutzausrüstungen (DGUV 212-515)

Die Ausbildungsstufe 1 gilt als Grundvoraussetzung, erst dann darf die Ausbildungsstufe 2, jährlichen Weiterbildung durchgeführt werden.

Ausbildung auf folgende Arbeitsbühnen:

  • mobile Hebebühne - mobile Anhängerbühne
  • LKW - Hubarbeitsbühne
  • Teleskopbühne - Teleskoparbeitsbühne
  • Gelenkteleskopbühne
  • Scherenbühne - Scherenhebebühne
  • Raupenbühnen
  • Stempelmastbühnen
  • und weitere auf Anfrage

>>> 1 - 2 Tagesseminar bereits ab einer Teilnehmerzahl von 2 Personen <<<

Wir führen gerne die Seminare in Ihrem Hause (als Inhouse Schulung bzw. Inhouse Seminar) durch.

 

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot, individuell zugeschnitten auf Ihren Bedarf.



Auffrischung für Hubarbeitsbühnenbediener

Jährliche Weiterbildung

Nach erfolgter Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenführer ist der Unternehmer verpflichtet, die Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu Ihrer Verhütung, entsprechen § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen.

Die jährliche Weiterbildung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.

Um die erneute Zertifizierung zu erlangen können Ihre Mitarbeiter an einem theoretischen oder praktischen Teil an einem Lehrgang teilnehmen.

>>> Nach erfolgter Durchführung ist die jährliche Weiterbildung formgerecht zu dokumentieren. <<<

Als Unternehmer ist es Ihre Pflicht die jährliche wiederkehrende Weiterbildung bei Hubarbeitsbühnenführern durchzuführen. Diese gesetzliche Vorschrift kommt auch beim Einsatz von Leiharbeitern zu tragen.

Gesetzlichen Vorschriften:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §9)
  • Unfallverhütungsvorschriften, Grundsätze der Prävention (DGUV V1)
  • Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008)
  • Betreiben von Arbeitsmitteln (DGUV 100-500)

Unfallstatistiken der Berufsgenossenschaften belegen klar, dass schwere Unfälle überwiegend durch Leichtfertigkeit im Umgang mit Hubarbeitsbühnen verursacht werden.

Eine fachlich hochwertige jährliche Sicherheitsunterweisung, Weiterbildung kann entscheidend zur Unfallverhütung in Ihrem Unternehmen beitragen.

Hier unterstützen wir Sie gerne!

Wir bieten Ihnen eine variabel, in Absprache mit dem Unternehmen angepasste Weiterbildungsmaßnahme. Sie verknüpft die praktische Erfahrung mit der Hubarbeitsbühne optimal mit den theoretischen Inhalten zur Unfallvermeidung und Prävention.

Dauer ca. 1 -3 Stunden bereits ab einer Teilnehmerzahl von 2 Personen

Wir führen die vorgeschriebene jährliche Unterweisung bzw. Weiterbildung gerne bei Ihnen im Hause (als Inhouse Schulung bzw. Inhouse Seminar) durch.
 

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot, individuell zugeschnitten auf Ihren Bedarf.



Preise 2024

Da es sich um Aus- und Fortbildungsmaßnahmen handelt sind wir nach UStG §4 Nr. 21a) bb) von der Umsatzsteuer befreit.

Die Preisstellung ist abhängig von der jeweiligen Teilnehmer-Anzahl und deren Ausbildungsstand.

Ausbildungsstufe 1 

Preise für 1 Tag Ausbildung Hubarbeitsbühne, für geübte die mit der Handhabung ihrer Hubarbeitsbühne vertraut sind und über langjährige Bedienerfahrung verfügen:

Der Preis pro Teilnehmer für Hubarbeitslehrgang beträgt für einen 1-Tages-Lehrgang inkl. Prüfungsgebühr:

von   2 –   3 Personen, je Person  249,-€ inkl. MwSt.
von   4 –   6 Personen, je Person  229,-€ inkl. MwSt.
von   7
12 Personen, je Person  199,-€ inkl. MwSt.

+ Übernachtung (entfällt bei Stellung einer Unterkunft)
  + Anfahrtspauschale von 0,90€ je 1km


Preise für 2 Tage Ausbildung Hubarbeitsbühne, für geübte die mit der Handhabung ihrer Hubarbeitsbühne vertraut sind:

Der Preis pro Teilnehmer für den Hubarbeitslehrgang beträgt für einen 2-Tages-Lehrgang inkl. Prüfungsgebühr:

von   2 –   3 Personen, je Person  299,-€ inkl. MwSt.
von   4 –   6 Personen, je Person  279,-€ inkl. MwSt.
von   7
12 Personen, je Person  249,-€ inkl. MwSt.

+ Übernachtung (entfällt bei Stellung einer Unterkunft)
 + Anfahrtspauschale von 0,90€ je 1km


Preise für 3 Tage Ausbildung Hubarbeitsbühne, für Ungeübte die mit der Handhabung ihrer Hubarbeitsbühne nicht vertraut sind:

Der Preis pro Teilnehmer für den Hubarbeitslehrgang beträgt für einen 3-Tages-Lehrgang inkl. Prüfungsgebühr:

von   2 –   3 Personen, je Person  399,-€ inkl. MwSt.
von   4 –   6 Personen, je Person  379,-€ inkl. MwSt.
von   7 12 Personen, je Person  349,-€ inkl. MwSt.

+ Übernachtung (entfällt bei Stellung einer Unterkunft)
 + Anfahrtspauschale von 0,90€ je 1km


Ausbildungsstufe 2

Preise für die jährliche Weiterbildung:

Der Preis pro Teilnehmer beträgt für die jährliche 1- 4 stündige Weiterbildung

von   2 –   3 Personen, je Person   99,-€ inkl. MwSt.
von   4 –   6 Personen, je Person   79,-€ inkl. MwSt.
von   7 12 Personen, je Person   69,-€ inkl. MwSt.

+ Übernachtung (entfällt bei Stellung einer Unterkunft)
 + Anfahrtspauschale von 0,90€ je 1km


 

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot, individuell zugeschnitten auf Ihren Bedarf.




 

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Staplerschein Ausbildung

Ausbildungsstätte für Flurförderzeuge, Gabelstapler, Hubarbeitsbühne und
Sachkundiger für Abseilschulung vom Hochregalstapler

Am Wiesle 14
86647 Buttenwiesen

Ihre Ansprechpartner:
Kopriva Fritz
0 82 74 / 99 70 37 7
0 151 / 65 14 16 8 0
 info@fskop.de
 

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