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FSKop - Staplerschein Ausbildung
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Staplerführerschein

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Vorteile Staplerführerschein

Zertifiziert

Seit 2001

Zertifizierter Ausbilder und Prüfer von Fahrern für Flurförderzeuge / Gabelstapler von der Berufsgenossenschaft (BG)

Mit Auszeichnung 2003 - 2005 - 2007 - 2009 - 2015 - 2021

Zertifizierter Ausbilder und Prüfer von Fahrern für Flurförderzeuge / Gabelstapler von der Berufsgenossenschaft (BG)

Auszeichnung mit Prädikat 2011 - 2013 - 2017 - 2019 - 2023

Zertifizierter Ausbilder und Prüfer von Fahrern für Flurförderzeuge / Gabelstapler von der Berufsgenossenschaft (BG)


…für den Unternehmer:

  • Erweiterung der Fachkompetenz der Angestellten/Arbeiter
  • Senkung Unfallrisiko durch gerätebezogene Ausbildung
  • Erhöhte Sicherheit beim Umgang mit Flurförderzeugen
  • Geringere Beschädigung an Ladegut und Lagereinrichtungen
  • Minimierung der Unternehmenshaftung durch Pflichtenübertragung auf den Staplerfahrer
  • Erfüllung der Grundsätze der Berufsgenossenschaft
  • Motivationssteigerung der Mitarbeiter durch Weiterbildungsmöglichkeit

…für den Angestellten/Arbeiter:

  • Erhöhung der Fachkompetenzen und des Verantwortungsbereiches
  • Verknüpfung der theoretischen Kenntnisse mit praktischer Erfahrung
  • Sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit dem Flurförderzeug
  • Minimierung der Unfallgefahr
  • Steigerung der Arbeitsmarktchancen



Voraussetzungen für einen Staplerführerschein

  • Mindestalter 18 Jahre, mit 16 Jahren nur unter strengen Auflagen in der Ausbildungsstufe 1
  • Mindestalter 18 Jahre in der Ausbildungsstufe 2
  • gesundheitliche Eignung (§18 ArbSchG Abs. 2 Ziffer 4, DGUV Grundsatz 308-001) eine Untersuchung ist haftungsrechtlich dringend zu empfehlen, für das Steuern von Gabelstaplern (angeglichen an G25 Untersuchung)
  • Lichtbild
  • Fahrpraxis vorhanden (optimal)
  • mit der Bedienung und Handhabung des Staplers vertraut (optimal)
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorhanden oder einer Begleitperson, die als Dolmetscher fungiert.
  • Gabelstapler in Ihrer Firma vorhanden - zur Schulung, Prüfung mit UVV Prüfung
  • Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung am Gerät.


Gabelstaplerfahrer Ausbildung

Sie werden von uns in den Ausbildungsstufen 1 - 3 zum Gabelstaplerfahrer/in nach den vom Verband der Berufsgenossenschaften geforderten Grundsätzen ausgebildet.

Gesetzliche Vorschriften:

  • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V1)
  • Grundsätze Flurförderzeuge (DGUV Vorschrift 68)
  • Qualifizierung / Beauftragung von Fahrern von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern  (DGUV 308-001)
  • Qualifizierung / Beauftragung von Fahrern von geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Grundsatz 308-009)

Dabei beinhaltet die Ausbildungsstufe 1 die allgemeine Grundausbildung. Abgeschlossen wird dies mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Die Ausbildungsstufe 1 gilt als Grundvoraussetzung, erst dann darf die Ausbildungsstufe 2 - 3 durchgeführt werden.

Folgende Staplerausführungen bedürfen der Ausbildungsstufe 2

Qualifizierung in Theorie und Praxis im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen

Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler, Mitnahmestapler am LKW, Kommissionierstapler, Schlepper, Routenzüge Stapler, Schubmaststapler, Schmalgangstapler, Seitenstapler, Vierwegestapler, Mehrwegestapler, Raupenstapler, Kettenstapler, Ferngesteuerte Stapler, Dreiseitenstapler, Portalwagen, Portalhubwagen, spezielle Flurförderzeuge und besonderer Anbaugeräte (z.B. Klammern, Schubmastgabel…)

Abgeschlossen wird dies mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Die Ausbildung auf dem Teleskopstapler, in unserem Rahmen, beinhaltet.

+ Stufe 2:    Teleskopstapler mit starrem Aufbau (Gabelzinken)

+ Stufe 2b:  Teleskopstapler mit Hubarbeitsbühne


Die Ausbildungsstufe 3 beinhaltet die jährlich geforderte Weiterbildung.

>>> 1-Tagesseminar entspricht nur unter bestimmten Voraussetzungen den DGUV Grundsätzen. <<<

                   >>> 1 - 3 Tagesseminare bereits ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen <<<

Wir führen die Seminare gerne bei Ihnen im Hause (als Inhouse Schulung bzw.: Inhouse Seminar) durch.

 

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot, individuell zugeschnitten auf Ihren Bedarf.



Auffrischung für Staplerfahrer / Flurförderzeugführer

Jährliche Weiterbildung

Nach erfolgter Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer ist der Unternehmer verpflichtet, die Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu Ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen.

Die jährliche Weiterbildung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.

Um die erneute Zertifizierung zu erlangen, können Ihre Mitarbeiter an einem theoretischen oder praktischen Teil eines Lehrganges teilnehmen.

>>> Nach erfolgter Durchführung ist die jährliche Weiterbildung formgerecht zu dokumentieren. <<<

Als Unternehmer ist es Ihre Pflicht, die jährlich wiederkehrende Weiterbildung bei Staplerfahrern, Flurförderzeugführern durchzuführen. Diese gesetzliche Vorschrift kommt auch beim Einsatz von Leiharbeitern zum Tragen.

Gesetzlichen Vorschriften:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §9)
  • Ausbildung Flurförderzeugfahrer/in (DGUV 68)
  • Unfallverhütungsvorschriften Grundsätze der Prävention (DGUV 1)

Unfallstatistiken der Berufsgenossenschaften belegen klar, dass schwere Unfälle überwiegend durch Unwissenheit und Leichtfertigkeit eines Staplerfahrers verursacht werden.

Eine fachlich hochwertige jährliche Sicherheitsunterweisung kann entscheidend zur Unfallverhütung in Ihrem Unternehmen beitragen.

Hier unterstützen wir Sie gerne!

Wir bieten Ihnen eine variabel, in Absprache mit dem Unternehmen, angepasste Weiterbildungsmaßnahme. Diese verknüpft die praktische Erfahrung mit dem Stapler optimal mit den theoretischen Inhalten zur Unfallvermeidung und Prävention.

>>> Dauer ca. 1 - 4 Stunden bereits ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen <<<

Wir führen die vorgeschriebene jährliche Unterweisung bzw. Weiterbildung gerne bei Ihnen im Hause (als Inhouse Schulung bzw. Inhouse Seminar) durch.
 

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot, individuell zugeschnitten auf Ihren Bedarf.



Preise 2024

Da es sich um Aus- und Fortbildungsmaßnahmen handelt sind wir nach UStG §4 Nr. 21a) bb) von der Umsatzsteuer befreit.

Die Preisstellung ist abhängig von der jeweiligen Teilnehmer-Anzahl und deren Ausbildungsstand.

Ausbildungsstufe 1 (Grundvoraussetzung) 

Preise für 1 Tages Staplerlehrgang (Ausbildungsstufe 1), die mit der Handhabung, Bedienung des Staplers vertraut sind und über langjährige Fahrpraxis verfügen:

Der Preis pro Teilnehmer für Staplerlehrgänge beträgt für einen 1-Tages-Lehrgang inkl. Prüfungsgebühr:

von   3    5 Personen, je Person   149,-€ inkl. MwSt.
von   6
15 Personen, je Person   139,-€ inkl. MwSt.
von 16
25 Personen, je Person   129,-€ inkl. MwSt.

+ Übernachtung (entfällt bei Stellung einer Unterkunft)
  + Anfahrtspauschale von 0,90€ je 1km


Preise für 2 Tages Staplerlehrgang (Ausbildungsstufe 1), die mit der Handhabung und Bedienung des Staplers vertraut sind und über geringe Fahrpraxis verfügen:

Der Preis pro Teilnehmer für Staplerlehrgänge beträgt für einen 2-Tages-Lehrgang inkl. Prüfungsgebühr:

von   3    5 Personen, je Person  199,-€ inkl. MwSt.
von   6
15 Personen, je Person  179,-€ inkl. MwSt.
von 16
25 Personen, je Person  169,-€ inkl. MwSt.

+ Übernachtung (entfällt bei Stellung einer Unterkunft)
  + Anfahrtspauschale von 0,90€ je 1km


Preise für 3 Tages Staplerlehrgang (Ausbildungsstufe 1), die mit der Handhabung und Bedienung des Staplers nicht vertraut sind:

Der Preis pro Teilnehmer für Staplerlehrgänge beträgt für einen 3-Tages-Lehrgang inkl. Prüfungsgebühr:

von   3    5 Personen, je Person  299,-€ inkl. MwSt.
von   6
15 Personen, je Person  279,-€ inkl. MwSt.
von 16
25 Personen, je Person  249,-€ inkl. MwSt.

+ Übernachtung (entfällt bei Stellung einer Unterkunft)
 + Anfahrtspauschale von 0,90€ je 1km

 

Ausbildungsstufe 2

Die Ausbildungsdauer im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen beträgt je nach Ausbildungsstand 1 - 5 Tage:

Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler, Mitnahmestapler am LKW, Kommissionierstapler, Schlepper, Routenzüge Stapler, Schubmaststapler, Schmalgangstapler, Seitenstapler, Vierwegestapler, Mehrwegestapler, Raupenstapler, Kettenstapler, Ferngesteuerte Stapler, Dreiseitenstapler, Portalwagen, Portalhubwagen, spezielle Flurförderzeuge und besonderer Anbaugeräte (z.B. Klammern, Schubmastgabel…)

Preise für 1 Tages Staplerlehrgang (Ausbildungsstufe 2), die mit der Handhabung, Bedienung des Staplers vertraut sind und über langjährige Fahrpraxis verfügen:

Der Preis pro Teilnehmer für Staplerlehrgänge beträgt für einen 1-Tages-Lehrgang inkl. Prüfungsgebühr:

von   3    5 Personen, je Person  199,-€ inkl. MwSt.
von   6
15 Personen, je Person  179,-€ inkl. MwSt.
von 16
25 Personen, je Person  169,-€ inkl. MwSt.

+ Übernachtung (entfällt bei Stellung einer Unterkunft)
 + Anfahrtspauschale von 0,90€ je 1km

 

Ausbildungsstufe 3

Preise für 1 Tages Lehrgang für die gerätebezogene Stapler Grundausbildung auf Anfrage (Ausbildungsstufe 3)::

+ Übernachtung (entfällt bei Stellung einer Unterkunft)
 + Anfahrtspauschale von 0,90€ je 1km

 

Jährliche Weiterbildung

Preise für die jährliche Weiterbildung:

Der Preis pro Teilnehmer beträgt für die jährliche, 1- 4 stündige, Weiterbildung

von   3    5 Personen, je Person   79,-€ inkl. MwSt.
von   6
15 Personen, je Person   69,-€ inkl. MwSt.
von 16
25 Personen, je Person   59,-€ inkl. MwSt.

+ Übernachtung (entfällt bei Stellung einer Unterkunft)
  + Anfahrtspauschale von 0,90€ je 1km

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot, individuell zugeschnitten auf Ihren Bedarf.



 

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Staplerschein Ausbildung

Ausbildungsstätte für Flurförderzeuge, Gabelstapler, Hubarbeitsbühne und
Sachkundiger für Abseilschulung vom Hochregalstapler

Am Wiesle 14
86647 Buttenwiesen

Ihre Ansprechpartner:
Kopriva Fritz
0 82 74 / 99 70 37 7
0 151 / 65 14 16 8 0
 info@fskop.de
 

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