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Es gelten die von uns, FSKop - Staplerschein Ausbildung, festgelegten Geschäftsbedingungen, die durch Ihre Auftragserteilung an uns von Ihnen wie beschrieben anerkannt werden.
Wir schulen ausschließlich nach den gegebenen Richtlinien der Berufsgenossenschaften.
Der Unterricht wird ausschließlich in deutscher Sprache gehalten.
Eine Erfolgsgarantie der abzulegenden Prüfungen wird nicht garantiert, dies hängt ausschließlich von dem/den Teilnehmer/n ab.
Veranstalter ist das jeweilige Unternehmen/Fahrschule (Auftraggeber).
Wir führen die Schulung im Namen des Veranstalters (Auftragsgeber) durch. FSKop ist für die betriebliche Sicherheit, sowie eventuell entstehenden Schäden und Regressforderungen nicht verantwortlich und haftungsfähig zu machen. Diese Forderungen obliegen alleinig dem jeweiligen Veranstalter (Auftraggeber). Die Schulungsteilnehmer sind durch den Veranstalter (Auftraggeber) in vollem Umfang versichert.
Für die Schulungstage ist von Ihrer Unternehmerseite, Veranstalters (Auftragsgeber) eine angemessene Unterkunft mit Frühstück dem Prüfer kostenlos bereitzustellen. Sollte dies von Ihrer Seite nicht möglich sein, erlauben wir uns dafür eine Pauschale von 100 €/je Übernachtung extra zu berechnen.
Kursleistungen von FSKop sind, sofern keine schriftliche Änderung vorgenommen wird, wie folgt:
Vertrags und Zahlungsbedingungen
Der Vertragsabschluss gilt nach Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als bindend und kann nur mit beidseitigem Einvernehmen geändert werden.
Der Vertragsnehmer (Auftraggeber) gilt als verantwortlicher Veranstalter. Er stellt alle zur Durchführung der Schulung benötigten Gebäude, Gebäudeeinrichtungen, Geräte und alle weiteren benötigte Betriebsmittel in technisch einwandfreiem und nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen geprüften Zustand kostenlos zur Verfügung.
Die Veranstaltung wird ausschließlich in Deutsch abgehalten, sowie die Prüfungen ebenfalls in Deutsch durchgeführt werden.
Der Veranstalter (Auftraggeber) ist für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich. Sollten Schäden irgendwelcher Art vor, während oder nach der Schulung entstehen, ist unser Unternehmen, FSKop, nicht haftbar zu machen. Eventuelle Schadensersatzansprüche, auch an Dritte, gehen zu Lasten des Veranstalters (Auftraggeber).
Unser Unternehmen FSKop haftet nicht für Schadensersatzansprüche bei Veranstaltungsausfall wegen kurzfristiger Absagen seitens unserem Unternehmen FSKop (z.B. Krankheit des Seminarleiters, witterungsbedingte oder straßenverkehrstechnische Verspätungen, Zug- oder Flugausfall, Verkehrsunfall, höhere Gewalt oder Ähnliches). Weder vom Vertragsnehmer (Auftraggeber) noch von eventuellen Teilnehmern, sonstigen Beteiligten oder Dritten.
Der Veranstalter (Auftraggeber) haftet in vollem Umfang bei Veranstaltungsausfall oder Teilnehmerausfall wegen nicht fristgerechter, kurzfristiger Absagen seitens unseres Unternehmen FSKop. Die Kosten für den Ausfall, wie auch eventuelle Vorleistungen, werden dem Veranstalter in vollem Umfang berechnet. Eine Änderung des bestehenden Vertrages ist nur noch durch gegenseitiges Einvernehmen möglich und muss schriftlich von uns bestätigt werden.
Der Vertragspartner (Auftraggeber) kann bis 20 Arbeitstage vor Seminarbeginn den Vertrag einseitig kündigen bzw. verschieben, danach ist eine Änderung des Vertrages nur noch durch gegenseitiges Einvernehmen möglich und muss von uns schriftlich bestätigt werden. Bereits entstandene Vorleistungskosten unseres Unternehmens, FSKop, müssen vom Vertragspartner (Auftraggeber) in voller Höhe, zu 100% entrichtet werden. Beispielhaft wären eventuelle Fahrkarten / Flugtickets, Hotelreservierungen oder sonstige Vorleistungen. Bei Absagen des Vertragspartners (Auftraggeber) nach der 20 Tagefrist ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 30% der Vertragssumme fällig, wenn kein beidseitig akzeptierter verbindlicher Ausweichtermin vereinbart wird. Die Ausfallgebühr ist mit eventuellen Folgeveranstaltungen nicht verrechenbar.
Die Kosten nach der erbrachten Dienstleistung sind nach Erhalten der Rechnung sofort und ohne Abzüge an das von uns angegebene Bankkonto zu überweisen. Die Bescheinigungen für die jeweiligen Lehrgänge werden Ihnen nach Erhalt des vollen Rechnungsbetrages auf dem Postweg zugesendet.
Gerichtsstand ist: Amtsgericht Dillingen an der Donau
FSKop - Staplerschein Ausbildung
Ausbildungsstätte für Flurförderzeuge, Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen und
Sachkundiger für Abseilschulung vom Hochregalstapler
Januar 2024
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0 82 74 / 99 70 37 7
0 151 / 65 14 16 8 0
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